Bei Abhebungen von Fiatwährungen wird eine Pauschalgebühr von CHF 20 pro Abhebung erhoben. Die kumulierten Fiat Withdrawal Fees werden quartalsweise in Rechnung gestellt, wobei die Gebühr dem vom Kunden gewählten Charge Account belastet wird. Handelt es sich beim Charge Account nicht um ein CHF-Konto, wird der kumulierte CHF-Betrag zum Tagesendkurs des letzten Tages des Quartals in die Währung des Charge Account umgerechnet.
Die Fiat Withdrawal Fee ist von der Schweizer Mehrwertsteuer ausgenommen.
Bei Abhebungen von Kryptowährungen von einem Krypto-Konto oder einem Vault-Konto bei Bitcoin Suisse wird eine Pauschalgebühr von CHF 50 pro Abhebung erhoben. Überweisungen zwischen den Krypto- und Vault-Konten sowie Proof-of-Ownership-Abhebungen für das Whitelisting externer Wallets sind von der Crypto Withdrawal Fee ausgenommen. Die Crypto Withdrawal Fee wird quartalsweise in Rechnung gestellt, wobei die Gebühr dem vom Kunden gewählten Charge Account belastet wird. Handelt es sich beim Charge Account nicht um ein CHF-Konto, wird der kumulierte CHF-Betrag zum Tagesendkurs des letzten Tages des Quartals in die Währung des Charge Account umgerechnet.
Die Crypto Withdrawal Fee unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer (inkl.).