Bitcoin Suisse erhebt eine Crypto Custody Fee für die Verwahrung von Kryptowährungen auf Krypto-Konten, einschliesslich auf Bitcoin Suisse Vault-Konten. Diese Gebühr wird auf Basis des Gesamtwertes der bei Bitcoin Suisse gehaltenen Kryptowährungen berechnet. Die Crypto Custody Fee wird nicht auf Fiatwährungen, USDC und EURC erhoben, die bei Bitcoin Suisse gehalten werden.
Die Crypto Custody Fee wird täglich in Schweizer Franken auf Basis der Tagesendwerte aller bei Bitcoin Suisse gehaltenen Kryptowährungen (auf Krypto-Konten und auf Bitcoin Suisse Vault-Konten) berechnet und wird quartalsweise belastet (Ende März, Juni, September, Dezember). Es gilt eine Mindestgebühr von CHF 62.50 für Privatpersonen bzw. CHF 1'250 für Firmenkunden pro Quartal. Die Mindestgebühr dient als Untergrenze. Übersteigt die aufgelaufene Crypto Custody Fee den Mindestbetrag nicht, wird den Kunden stattdessen der Mindestbetrag belastet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der durchschnittliche Wert der gehaltenen Kryptowährungen bei Bitcoin Suisse unter CHF 55'555.56 liegt.
Bitcoin Suisse wendet eine gestaffelte Gebührenstruktur an, d.h. der Gebührenprozentsatz sinkt für höhere Beträge wie folgt:
- Für Crypto Holdings bis zu CHF 5 Millionen 0.45% p.a.
- Zusätzlich, für Crypto Holdings zwischen CHF 5 Millionen und CHF 20 Millionen 0.40% p.a.
- Zusätzlich, für Crypto Holdings zwischen CHF 20 Millionen und CHF 100 Millionen 0.35% p.a.
- Zusätzlich, für Crypto Holdings über CHF 100 Millionen 0.30% p.a.
Sofern Kunden die Verwahrungsdienstleistungen des Bitcoin Suisse Vault in Anspruch nehmen, wird ein Aufschlag von 0.20% p.a. auf die im Bitcoin Suisse Vault verwahrten Kryptobestände erhoben. Dies gilt auch für USDC- und EURC-Bestände, die im Bitcoin Suisse Vault verwahrt werden. Weitere Informationen zu unseren Vault-Dienstleistungen finden Sie in der Rubrik "Custody - Bitcoin Suisse Vault".
Die Crypto Custody Fee unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer (exkl.).